BSV 86 München e.V.   

Bahnengolfsportverein 86 München e.V.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Bahnengolfsportverein München e.V.

für die Nutzung des Minigolfplatzes Straßlach

 

1.        Mit dem Betreten des Grundstücks werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aushängende Hausordnung als verbindlich für die Nutzung des gesamten Minigolfplatzes anerkannt. Diese Regelungen dienen der allgemeinen Sicherheit und dem Wohlbefinden all unserer Gäste. Das Betreten des Minigolfplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Minigolfplatz kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Minigolfspiels genutzt werden. Eine Mitgliedschaft in dem Bahnengolfsportverein 86 München e.V. ist nicht erforderlich.

2.        Die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Anordnung / Umsetzung damit verbundener Maßnahmen obliegt der Vorstandschaft des Bahnengolfsportverein 86 München e.V. und den jeweils im Dienst befindlichen Personen des Platzdienstes. Im Nachfolgenden werden diese als Berechtigte bezeichnet.

3.        Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr auf der Anlage ist nicht erwünscht. Mitgebrachte Abfälle sind zur ordnungsgemäßen Entsorgung wieder mit nach Hause zu nehmen und dürfen nicht über die Abfallbehälter auf dem Minigolfplatz entsorgt werden.

4.        Es gelten stets die Preise nach der jeweils aktuellen Preisliste (s. Aushang) und entsprechender gültiger Aktionen oder Sondervereinbarungen.

5.        Die Entrichtung des Nutzungsentgeltes berechtigt zur Nutzung der gebuchten Sportanlage Minigolf.

6.        Bei vorzeitigem Verlassen der Anlage besteht kein Anspruch auf die anteilige Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.

7.        Muss die Anlage zum Zweck von Sportveranstaltungen, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten, wetter- oder umweltbedingt etc. für Gäste geschlossen werden, berechtigen bereits geleistete Nutzungsentgelte nicht zum Zutritt zur Anlage zu diesem Zeitpunkt. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige oder anteilige Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.

8.        Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen der Berechtigten ist Folge zu leisten. Sie sind befugt, Personen die den reibungslosen Betrieb der Anlage, die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden bzw. nach Einschätzung der Berechtigten gefährden könnten, andere Personen belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen der Berechtigten nicht Folge leisten, vom Grundstück zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgeltes besteht in diesem Falle nicht, auch nicht anteilig.

9.        Die Berechtigten des Bahnengolfsportverein 86 München e.V. können die Anzahl der Personen in den jeweiligen Minigolfspiel aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen des Spielablaufs beschränken.

10.      Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (wie z. B. Bekleidung, Spielzeug, Fahrräder, Wertsachen, Taschen etc.) wird nicht übernommen.

11.      Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden ist der Zutritt zum Minigolfplatz nicht gestattet.

12.      Zur Sicherheit aller Gäste dürfen scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände in den Sportbereichen nicht mitgeführt werden.

13.      Die Benutzung der Minigolfanlage erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf andere Personen, ungeachtet der Verpflichtung des Bahnengolfsportverein 86 München e.V. sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

14.      Verletzungen oder Beschädigungen jeglicher Art, die sich während des Aufenthaltes auf dem Gelände ereignet haben, sind unverzüglich vor Verlassen der Anlage bei Berechtigten des Bahnengolfsportverein 86 München e.V. anzuzeigen. Bei Unterlassung dieser Anzeigepflicht können später geltend gemachte Ansprüche gegen dem Bahnengolfsportverein 86 München e.V. nicht anerkannt werden.

15.      Beim Besuch der Minigolfanlage durch minderjährige Kinder ohne Begleitung einer befugten aufsichtspflichtigen Person ist eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf dem Bahnengolfsportverein 86 München e.V. oder dessen Berechtigte nicht möglich. Diese ist bzw. sind für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.

16.      Eltern bzw. sonstige Aufsichtspflichtige Personen haften für ihre / ihnen anvertraute Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften, bei Verunreinigungen der Anlage als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

17.      Die Haftung für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Bahnengolfsportverein 86 München e.V., ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Der Bahnengolfsportverein 86 München e.V. haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Gäste sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und / oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und / oder durch andere Personen verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung.

18.      Der Bahnengolfsportverein 86 München e.V. haftet nicht für fehlerhafte Angaben auf Plakaten und Flyern, die ausliegen oder aushängen.

19.      Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

20.      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auf die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist
– soweit zulässig – eine dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck entsprechende, rechts-wirksame Regelung anzuwenden.


Besondere Buchungs- und Geschäftsbedingungen Minigolfsport

1.        Die Buchung kommt mit dem Erwerb der Spielberechtigung und Aushändigung des Sportgeräts durch Berechtigte des Bahnengolfsportverein 86 München e.V. zustande.

2.        Die entsprechende Platzgebühr gemäß gültiger Preisliste wird vor dem Spiel bezahlt und enthält die Nutzung der gebuchten Anlage (Minigolf) incl. Schläger, Ball und Spielprotokoll.

3.        Ist das Beenden gebuchter Spielrunden z. B. witterungsbedingt nicht möglich, besteht kein Ersatz- oder Erstattungsanspruch. Ein Fertigspielen der begonnenen Runde ist, soweit zu einem späteren Zeitpunkt freie Kapazitäten bestehen, aus Kulanz möglich. Die Protokollkarten sind zum Nachweis vor Verlassen der Anlage von Berechtigten zu kennzeichnen. Der Platz ist nicht mit Flutlicht ausgestattet und bei Dunkelheit nicht bespielbar.

Der Bahnengolfsportverein 86 München e.V.